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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Welthandel AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Welthandel AG

1. Geltungsbereich

1.1 Die Akademie für Welthandel AG (im folgenden afw genannt) veranstaltet Lehrgänge, Seminare und sonstige Lehrveranstaltungen. Sie beauftragt Dozenten/Dozentinnen, die das entsprechende Wissen vermitteln sollen.

1.2 Die Angebote und Leistungen der afw erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Mit Anmeldung zu einer Lehrgangsveranstaltung erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die AGB an. Soweit die Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin insgesamt oder teilweise abweichen, werden Sie nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Vertragsgegenstand, Anmeldung, Vertragsschluss

2.1 Vertragsgegenstand ist die Durchführung der jeweils vereinbarten Lehrgangsveranstaltung durch die afw. Ein darüber hinausgehender Erfolg wird nicht geschuldet.

2.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen soll schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Bei telefonisch, fernschriftlich oder auf anderem technischen Weg erteilten Anmeldungen behält sich die afw die Einholung einer schriftlichen Bestätigung vor. Die Anmeldung wird in diesem Fall erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin berücksichtigt.

2.3 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss sich mindestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung anmelden. Liegen mehr Anmeldungen vor, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.4 Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin verbindlich, an der angebotenen Lehrgangsveranstaltung teilnehmen zu wollen. Mit Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch die afw kommt der Vertrag zustande.

3. Abmeldung/Rücktritt

3.1 Ein Rücktritt ist bis 4 Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen bis 14 Tage vor Seminar-/Lehrgangsbeginn fallen Kosten i. H. v. 50% der Seminar-/Lehrgangsgebühren an. Wird der Rücktritt später als 14 Tage vor Seminar-/Lehrgangsbeginn erklärt, sind die vollen Seminar-/Lehrgangskosten zu zahlen, es sei denn, es wird ein ErsatzteilnehmerIn benannt. Der Anspruch auf Seminar-/Lehrgangsunterlagen entfällt.

3.2 Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist hier das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der afw.

3.3 Bei späteren Absagen wird die volle Teilnahmegebühr der jeweiligen Lehrveranstaltung fällig. Die gesetzlichen Ansprüche der afw bleiben unberührt.

3.4. Kann ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin eine begonnene Lehrveranstaltung aus Gründen, die er / sie nicht zu vertreten hat, nicht beenden, schreibt die afw die Lehrgangsgebühr anteilig gut, für den Besuch einer Lehrveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche schriftliche Ausfallanzeige an die afw.

3.5 Zugesandte und in Rechnung gestellte Arbeitsmaterialien können nicht zurückgenommen werden und dafür entstandene
Kosten erstattet werden.

4. Durchführung von Lehrveranstaltungen

4.1 Der Umfang und Inhalt der jeweils angebotenen Lehrgangsveranstaltungen der afw ergibt sich im Einzelnen aus der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsstoff, der über den angekündigten Inhalt zum Lehrveranstaltungsthema hinausgeht.

4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung der Lehrveranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrveranstaltungsgebühren.

4.3 Die afw behält sich bei Vorliegen von wichtigen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der notwendigen Teil-nehmerzahl, unvorhersehbarem Ausfall der Dozenten oder bei höherer Gewalt, vor, Lehrgänge oder Lehrgangsteile zu verschieben oder abzusagen. Die afw wird die Teilnehmer unverzüglich über die Verschiebung bzw. Absage informieren. Bei Lehrgangsausfall werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich zurückerstattet.

5. Zahlungsbedingungen, Kündigung durch afw

5.1 Die Lehrgangsgebühren sind unabhängig von den Leistungen Dritter von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zu entrichten und werden mit Zugang der Rechnung fällig; das gilt entsprechend für Teilzahlungen.

5.2 Zahlungsbelege sind bei Beginn der Lehrveranstaltung auf Anforderung vorzulegen.

5.3 Bei Zahlungen ist als Verwendungszweck jeweils die Lehrveranstaltungsnummer und die Rechnungsnummer anzugeben. Für Zahlungen, die wegen fehlender Bezeichnung des Verwendungszweckes nicht zugeordnet werden können, übernimmt die afw keine Haftung. Ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin ist seiner / ihrer Zahlungsverpflichtung erst nachgekommen, wenn der Verwendungszweck geklärt ist.

5.4 Bei Lehrgangsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten mit Teilzahlung für einzelne Lehrveranstaltungsabschnitte ist die afw berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des jeweiligen Abschnittes die Lehrveranstaltungsgebühr bei der afw eingegangen ist.

6. Haftung

6.1 Die afw haftet für die Verletzung ihrer Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für von ihr verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt.

6.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die afw nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

6.3 Die afw haftet nicht für Leistungsstörungen, die nicht von ihr zu vertreten sind.

7. Datenschutz

7.1 Die Abwicklung einer Anmeldung erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin sein / ihr Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die afw behandelt gespeicherte Daten oder Informationen, gleich welcher Art, über Teilnehmer streng vertraulich. Die Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen, sofern die Weitergabe nicht der Durchführung des Vertrages dient. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.3 Erfüllungsort ist der jeweilige, im Kursangebot angegebene Ort.

8.4.Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.