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Informationen zu Fördermöglichkeiten

Übersicht

Zur Unterstützung beruflicher Weiterbildung gibt es eine ganze Reihe staatlicher Förderprogramme. Einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten gibt der beiliegende Leitfaden, in dem die wichtigsten Förderungen zusammengestellt wurden und erläutert wird, wer und was finanziell unterstützt wird, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden und wohin man sich wenden muss, um Förderungen in Anspruch zu nehmen. Weiter ...

 

Weiterbildungsgutschriften und zinslose Ratenzahlungen

Die Lehrgangsgebühren, die für Prüfungsvorbereitungslehrgänge für Auszubildende auf die kaufm. IHK Abschlussprüfungen vor der IHK in Rechnung gestellt werden, werden bei einer anschließenden Weiterbildung bei der Akademie für Welthandel in voller Höhe gutgeschrieben. Des Weiteren können alle Teilnehmer an dem Weiterbildungsangebot die anfallenden Kosten für die Weiterbildung als zinslose Ratenzahlungen begleichen.

Das Land Hessen setzt ab Mai des Jahres das neue Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" ein und unterstützt damit die individuelle Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Weiterbildungsmaßnahmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.

Unsere Lehrgangsberater stehen für Fragen gerne und jederzeit zur Verfügung - rufen Sie uns an (kostenfreie Hotline: 0800 / 239 2255) oder informieren sie sich auf unserer Homepage.

Weitere Informationen zu Sonderkondition und Angebote zu unseren Lehrgängen erhalten Sie hier.

 

Meister-BAföG

Für die Lehrgänge der Akademie für Welthandel AG besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG"). So werden bis zu 48 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat erstattet. Weitere Details sowie die persönlichen Fördervoraussetzungen finden Sie hier oder entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument oder der Webseite www.meister-bafoeg.info. Förderanträge und Hintergrundinformationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk.


Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. für neues Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BaföG") anerkannt

Zum 1. Juli 2009 trat eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Nach der neuen Fassung des Gesetzes müssen durchführende Träger von Kursen, die nach dem sogenannten "Meister-BaföG" gefördert werden können, ein Qualitätssystems nachweisen können. Weiterbildung Hessen e.V. freut sich mitteilen zu können, dass das Qualitätssiegel von Weiterbildung Hessen e.V. als geeigneter Nachweis eines Qualitätssystems anerkannt wurde: So können Mitgliedseinrichtungen von Weiterbildung Hessen e.V. auch weiterhin Meisterkurse anbieten, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Förderung das „Meister-BaföG“ beantragen können.

 

Qualifizierungsschecks

Als durch die "Weiterbildung Hessen e. V." zertifiziertes Weiterbildungsunternehmen nehmen wir gerne die Aufgabe war und informieren sie aktuell über dieses neue Förderinstrument. Gegenstand des Förderinstruments Qualifizierungsschecks sind Maßnahmen, die der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Geeignete Bildungsmaßnahmen sind ausschließlich Bildungsangebote von zertifizierten Anbietern.

Das Land Hessen bietet das Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" an und unterstützt damit die individuelle Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Weiterbildungsmaßnahmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.

Die Einführung und Abwicklung des neuen Förderinstruments übernimmt Weiterbildung Hessen e.V. im Auftrag des Landes Hessen.

Das Förderinstrument wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis zu 250 Beschäftigte) mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind und im Jahr der Antragstellung nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.

Es werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einer Weiterbildung - höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert. Pro Jahr kann also jede förderungsberechtigte Person einen Qualifizierungsscheck erhalten. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten (das heißt die Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Die Liste der Beratungsstellen und weitere Informationen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Fort- und Weiterbildungsgebühren

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwändungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Bildungsgebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist.

Voraussetzung ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern. Diese berufliche Veranlassung kann jedweder berufsbezogenen Weiterbildung erfüllt sein.

Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die die Weiterbildung neben dem Beruf wirtschaftlich noch attraktiver machen. Das entsprechende Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen "BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt.Z. VI R 137/01". In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Zur Beantwortung dieser Frage bitten wir Sie darum, sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu wenden.

 

Weiterbildungsprämie

Was ist das?
Der Prämiengutschein ist Kernelement des Konzepts „Bildungsprämie“, der Anspruch auf einen Teil der Weiterbildungskosten gewährt.

Was wird gefördert?
Die jährlich einmalige Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsmaßnahme darf nicht im Betrieb des Arbeitnehmers stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 51.200 Euro. Ausgenommen sind Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen haben (z. B. "Meister-BAföG").

Wie wird gefördert?
Der Prämiengutschein deckt bis zu 500 Euro der Weiterbildungskosten ab, wobei sich der Weiterbildungsteilnehmer mit mindestens der gleichen Summe an den Kosten beteiligen muss. Weitere Förderungen können aus Mitteln der beiden anderen Komponenten der Bildungsprämie bezogen werden. Eine kostenlose Beratung ist Pflicht für jeden, der die Bildungsprämie in Anspruch nehmen möchte. Unter der kostenlosen Tel. Nr. 0800/2623000 können Sie sich informieren, wo die nächste Beratungsstelle in ihrer Region ist und welche Unterlagen sie zum Gespräch mitbringen müssen.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen und ein virtueller Berater unter http://www.bildungspraemie.info.