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EU 2008: Europäische Integration geht weiter voran

Druck-Version (PDF)Weitere Artikel finden Sie in unserem Artikel-Archiv und auf der Übersichts-Seite zu unserem Schwerpunkt-Thema China!

 

Nach dem schlagzeilenträchtigen Jahr 2007 unter der deutschen und portugiesischen Ratspräsidentschaft macht die europäische Integration auch 2008 weitere Fortschritte. Während die EU mangels beitrittsreifer Kandidaten auch in den nächsten Jahren bei 27 Mitgliedern bleibt, erhöht sich die Zahl der EWU-Teilnehmer mit den Inselrepubliken Malta und Zypern auf 15. In Brüssel hofft man vor allem auf eine zügige Ratifizierung des EU-Reformvertrags in den Mitgliedsländern, damit die vergrößerte EU endlich den dringend benötigten neuen institutionellen Handlungsrahmen erhält.

 

Die europäische Integration schreitet 2008 weiter voran, auch wenn sie bei weitem nicht so spektakulär wie im Jahr 2007 wahrgenommen wird. Immerhin hat sich die Eurozone durch den Beitritt Maltas und Zyperns seit dem 1. Januar auf 15 Mitglieder vergrößert. Mit Slowenien übernimmt erstmals ein Land der EU-Osterweiterung von 2004 die EU-Ratspräsidentschaft und mit der Erweiterung des Schengen-Raums um neun weitere Staaten kommen seit Ende Dezember vier Fünftel der EU-Bevölkerung in den Genuss des freien Grenzverkehrs. Beim hart umkämpften EU-Reformvertrag steht die nicht immer einfache Ratifizierung in den 27 Mitgliedsstaaten auf der Tagesordnung. Last but not least seien unter den Stichworten SEPA und MiFID auch weitere für Wirtschaft und Verbraucher wichtige Fortschritte bei der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes erwähnt.

 

Rückblick auf 2007: Erfolgreiche EU-Ratspräsidentschaften ...

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war das 1. Halbjahr 2007 durch eine Vielzahl von wichtigen Ereignissen gekennzeichnet, die hier nochmals stichwortartig in Erinnerung gerufen seien:

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EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens, EWU-Beitritt Sloweniens
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Brüsseler Frühjahrsgipfel mit ehrgeizigen Energie- und Klimaschutzzielen
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50 Jahre Römische Verträge & Berliner Erklärung
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Brüsseler Sommergipfel mit dem Durchbruch in der EU-Verfassungsfrage

(vgl. dazu auch verschiedene Artikel von Februar bis Juli 2007 auf unserer Homepage www.akademie-welthandel.de).

 

... und die Einigung auf EU-Reformvertrag

Nach sechs Jahren harten Ringens haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2007 unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft auf einen neuen Vertragstext geeinigt. Der Reformvertrag soll künftig "Vertrag von Lissabon" heißen und ersetzt den 2005 am Nein der Franzosen und Niederländer gescheiterten EU-Verfassungsvertrag. Lange bestehende Einwände seitens dreier großer Länder konnten zuletzt doch noch ausgeräumt werden:

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Polens Forderung nach einer Sonderklausel zum künftigen EU-Abstimmungsverfahren wurde in Form einer Erklärung und eines Protokolls festgeschrieben.
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Italien erhielt den geforderten zusätzlichen Sitz im Europaparlament, ohne dass die im Vertrag niedergelegte Zahl der Mandate geändert werden musste.
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Nach der Vereinbarung werden ab 2009 nunmehr 751 anstatt wie geplant 750 Abgeordnete ins Parlament gewählt, der Parlamentspräsident soll sich bei Abstimmungen jedoch enthalten und zählt so nicht als normaler Abgeordneter.

 

Zentrale Neuerungen, die nach der Ratifizierung 2009 in Kraft treten sollen, sind:

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Ein EU-Präsident wird für jeweils zweieinhalb Jahre die politischen Geschäfte führen und sich mit den Staats- und Regierungschefs abstimmen. Damit soll die bisher rotierende halbjährige EU-Präsidentschaft entfallen.
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Mehrheitsentscheidungen werden auf die Innen- und Justizpolitik ausgeweitet.
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Ein "Hoher Repräsentant der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" wird die EU außen- und sicherheitspolitisch vertreten. Aufgrund britischer Bedenken wird er "nur" Vize-Präsident der EU-Kommission.
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Es wird eine Grundrechte-Charta verankert, die aber in Großbritannien und Polen keine Rechtskraft haben soll.
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Beim Abstimmungsverfahren in der EU gilt ab 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 das Prinzip der so genannten "doppelten Mehrheit" (55 % der EU-Staaten und 65 % der Bevölkerung).
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Die Zahl der Kommissare soll von 2014 an verkleinert werden, so dass abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten sein werden.
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Die EU-Kommission muss künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen und stichhaltig begründen, wenn dies mehr als die Hälfte der Parlamente der Mitgliedstaaten verlangt.
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Der Vertrag sieht erstmals die Möglichkeit eines Austritts aus der EU vor. Die europäische Integration ist damit keine Einbahnstraße mehr und passt sich somit der Heterogenität von fast 30 Mitgliedsstaaten an.

 

Der EU-Reformvertrag wurde am 13. Dezember 2007 offiziell in Lissabon unterzeichnet. Er muss nun dieses Jahr in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, damit er vor der nächsten Europawahl 2009 in Kraft treten kann. Vorreiter war das ungarische Parlament, das ihn schon im Dezember angenommen hat. Eine Volksabstimmung ist nur in Irland nötig, in allen anderen Ländern soll das Parlament entscheiden. In Deutschland soll die Ratifizierung bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

 

Insgesamt wird die EU-27 mit dem Grundlagenvertrag ihre Handlungsfähigkeit stärken können: "Nicht mehr der langsamste bestimmt das Tempo, sondern (immer öfter) die Mehrheit". EU-Optimisten gehen davon aus, dass der Vertrag von Lissabon zukünftig auf eine Stufe mit den "Römischen Verträgen" (von 1957) und dem "Vertrag von Maastricht" (von 1992) gestellt wird.

 

1. Halbjahr 2008: Ausblick auf die slowenische EU-Ratspräsidentschaft ...

Am 1. Januar hat Slowenien mit Ministerpräsident Janez Jansa turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Portugal übernommen, und wird seinerseits am 1. Juli 2008 von Frankreich abgelöst. Damit endet die sehr pro-europäische Dreier-Präsidentschaft aus Deutschland, Portugal und Slowenien und ihre ambitionierte 18-Monatsagenda, in deren Rahmen Deutschland im Jahr 2007 eine allseits anerkannte Rolle spielen konnte. Das eingespielte Berliner Tandem aus Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Franz-Walter Steinmeier sollte aber auch bis zur - im Herbst 2009 anstehenden - Bundestagswahl eine federführende Position bewahren können, gerade weil es sich während der Präsidentschaft viele Meriten verdient hat.

 

Hauptthemen des slowenischen Vorsitzes in den nächsten 6 Monaten werden die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, der interkulturelle Dialog innerhalb Europas und die EU-Energie- und Klimapolitik sein. Außerdem will Slowenien als bislang einziger Nachfolgestaat Jugoslawiens in der EU an einer tragfähigen Lösung des Kosovoproblems arbeiten. Nachdem die für ein von Serbien unabhängiges Kosovo eintretenden Parteien bei den Parlamentswahlen im November eine Mehrheit erhielten, wird mit einer einseitigen Loslösung der Provinz noch in diesem Jahr gerechnet.

 

... und den japanischen G8-Vorsitz

Ergänzend sei angemerkt, dass Japan 2008 den jährlichen Vorsitz in der G8-Gruppe der großen Industrienationen von Deutschland übernommen hat. Der nächste Weltwirtschaftsgipfel findet deshalb vom 7. bis 9. Juli 2008 auf der nordjapanischen Insel Hokkaido statt. Dort will die Regierung von Premierminister Yasuo Fukuda an den vorherigen Gipfel in Heiligendamm sowie die kürzliche Klimakonferenz von Bali anknüpfen und den Kampf gegen den Klimawandel voranbringen. In seiner Neujahrsansprache verwies Fukuda darauf, dass im Bemühen um ein Nachfolgeabkommen für das Klimaschutzprotokoll von Kyoto auch große und wachsende Treibhausgas-Verursacher wie Indien und China eingebunden werden sollen.

 

27 + 15: EWU-Erweiterung um Malta und Zypern

Während die Zahl der EU-Mitglieder mangels beitrittsreifer Kandidaten mit 27 die nächsten Jahre wohl konstant bleiben wird, sind - nach Slowenien - mit Malta und Zypern nun die nächsten beiden Länder der großen EU-Erweiterung von 2004 der Eurozone beigetreten (vgl. dazu Tab. 1). In den anderen Kandidatenländern gab es hingegen immer wieder Verschiebungen des angepeilten Beitrittstermins wegen zu hoher Inflation und anhaltenden Haushaltsdefiziten, aber auch fehlender politischer Unterstützung wie zum Beispiel bei der Vorgängerregierung in Polen. In Dänemark erwägt die im November wiedergewählte Regierung in dieser Wahlperiode ein zweites Referendum über die Einführung des Euro nach der Ablehnung im Jahr 2000. Realistischerweise ist der nächste EWU-Beitritt - vermutlich Estland - aber nicht vor 2010 zu erwarten.

 

Mit nunmehr 15 EWU-Ländern ist der Euro schon für fast zwei Drittel der EU-Bevölkerung offizielles Zahlungsmittel, was sich nicht zuletzt bei immer mehr Urlaubsreisen in den Mittelmeerraum positiv bemerkbar macht. Aus europäischer Sicht ändert sich durch den jüngsten Beitritt allerdings nicht viel, da die beiden Zwergstaaten zusammen nur 0,2 % des BIP des Euro-Raums erwirtschaften. Allerdings gewinnt der Zentralbankrat der EZB mit den Notenbankgouverneuren der beiden Inselstaaten - dem Zyprer Athanasios Orphanides und dem Malteser Michael Bonello - kompetenten Zuwachs.

 

Für Malta und Zypern bedeutet die Einführung des Euro das Ende einer langen währungspolitischen Unabhängigkeit und die Aufgabe ihrer nationalen Währungen, der maltesischen Lira und des zyprischen Pfund. Während der Beitritt in Malta aufgrund des hohen Offenheitsgrades der Wirtschaft fast einhellig begrüßt wird, gibt es in Zypern mehr Vorbehalte. Dies sind vor allem Sorgen über Preiserhöhungen nach der Euro-Einführung, denen natürlich der Wegfall von Wechselkurskosten und die Erwartungen niedriger Zinsen gegenüberstehen. Ferner darf man gespannt sein, wie schnell sich der Euro im türkisch kontrollierten Nordteil der Insel als Parallelwährung zur türkischen Lira etabliert und ggf. sogar die Wiedervereinigung beflügeln kann.

 

 

Tabelle 1: EU-Mitgliedsländer und wichtige Strukturdaten
 

  Land EU-Beitritt EWU-Beitritt Schengen-Mitglied Bevölkerung (1) Wohlstandsniveau (2)
1 Deutschland 1957 1999 XX 82,3 114,5
2 Frankreich 1957 1999 XX 63,4 111,2
3 Italien 1957 1999 XX 59,1 103,4
4 Niederlande 1957 1999 XX 16,4 130,9
5 Belgien 1957 1999 XX 10,6 120,1
6 Luxemburg 1957 1999 XX 0,5 279,9
 
7 Großbritannien 1973 - (XX) 60,9 118,3
8 Dänemark 1973 - XX 5,4 126,2
9 Irland 1973 1999 (XX) 4,3 145,9
 
10 Griechenland 1981 2001 XX 11,1 97,9
11 Spanien 1986 1999 XX 44,5 105,3
12 Portugal 1986 1999 XX 10,6 74,7
 
13 Schweden 1995 - XX 9,1 124,9
14 Österreich 1995 1999 XX 8,3 127,9
15 Finnland 1995 1999 XX 5,3 117,3
 
16 Polen 2004 - X 38,1 52,5
17 Tschechische Republik 2004 - X 10,3 78,9
18 Ungarn 2004 - X 10,1 65
19 Slowakei 2004 - X 5,4 63,9
20 Litauen 2004 - X 3,4 56,3
21 Lettland 2004 - X 2,3 54,3
22 Slowenien 2004 2007 X 2,0 88,1
23 Estland 2004 - X 1,3 68,6
24 Zypern 2004 2008 - 0,8 92,5
25 Malta 2004 2008 X 0,4 77,2
26 Rumänien 2007 - - 21,6 38,9
27 Bulgarien 2007 - - 7,7 36,7
 
  EU 15       391,8 112,1
  EWU 15       319,6 110,4
  EU 25       465,9 103,9
  EU 27       495,1 100,0
 
Nachrichtlich: Kroatien       4,4 51,7
  Türkei       73,4 31,4
  Mazedonien       2,0 28,2
 
Quelle: Eurostat 2008, EU-Kommission;
(1) in Mio, 2007; (2) BIP/Kopf in KKS, EU27 = 100, 2006
Schengen: XX = Altmitglied, X = Mitglied seit Dez. 2007, (XX) = eingeschränkte Teilnahme

 

Schengen-Raum vor Weihnachten erweitert

Seit dem 21. Dezember ist Europa mit dem Wegfall der Passkontrollen nach Osteuropa ein weiteres Stück zusammengewachsen. Nach den 15 EU-Altmitgliedern sind weitere 9 Länder (vgl. dazu auch Tab. 1) dem grenzfreien Schengen-Raum beigetreten. Die Kontrollen finden damit nur noch an den Außengrenzen zu Nicht-Schengen-Staaten statt. Damit haben die EU-Bürger jetzt "freie Fahrt" durch 24 europäische Staaten. So ist es jetzt möglich per Kraftfahrzeug oder Zug ohne Kontrollen etwa von Portugal bis Estland zu fahren. An den Flughäfen sollen die Grenzkontrollen zu den neuen EU-Staaten im März 2008 abgeschafft werden. Nach dem Beitritt Polens und Tschechiens sowie der für November avisierten Teilnahme der "neutralen" Schweiz sind dann alle Nachbarländer Deutschlands ohne Passkontrollen zu erreichen.

 

Hauptgewinner ist in erster Linie der Straßengüterverkehr durch den Wegfall der zeitintensiven Grenzkontrollen und der dadurch entstandenen stundenlangen Wartezeiten gerade an den Grenzen zu den Beitrittsländern von 2004. Aber auch die privaten Haushalte profitieren durch den erleichterten kleinen Grenzverkehr und den grenzüberschreitenden (Tages-)Tourismus. Den gerade in deutschen und österreichischen Grenzregionen weit verbreiteten Sicherheitsbedenken soll durch intensivere Hinterlandkontrollen Rechnung getragen werden.

 

SEPA + MiFID: Freier Kapitalverkehr kommt voran

Last but not least seien noch zwei Projekte zur Förderung des Kapitalverkehrs in der EU herausgestellt, die dem gesamten Finanzgewerbe in den vergangenen Jahren einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand beschert haben:

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Das ehrgeizige SEPA-Projekt (Single Euro Payments Area). Bislang fehlt ein einheitliches System für Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen per Kreditkarte. Die unterschiedlichen Systeme in den europäischen Ländern verlangsamen und verteuern die Milliarden von Zahlungen über nationale Grenzen hinweg. Der einheitliche Raum für den Zahlungsverkehr mit dem Euro tritt am 28. Januar in Kraft und umfasst nicht nur die 27 EU-Staaten, sondern auch die EWR-Teilnehmer Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz.

So sollen beispielsweise Überweisungen schneller werden, eine Gutschrift innerhalb von drei Bankarbeitstagen erfolgen. Für den Kunden ändert sich auch etwas, da es statt der bislang in Deutschland verwendeten Kontonummern und Bankleitzahlen nun eine internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) gibt. Bei Lastschriften werden die Änderungen vermutlich erst 2009 verbindlich, wobei die Einzugsermächtigungen im Regelfall zu erneuern sind. Kartenzahlungen sollen verbraucherfreundlicher werden, da man die Bankkundenkarte prinzipiell an allen Geldautomaten und Verkaufskassen in den 31 SEPA-Ländern einsetzen kann. Beim schon SEPA-tauglichen Online-Banking ändert sich prinzipiell nichts.
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Von der Allgemeinheit weniger beachtet ist mittlerweile auch die MiFID-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt in Kraft getreten. Ihre Vorschriften müssen seit November 2007 Anwendung finden. Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Private und institutionelle Anleger sollen damit leichter grenzüberschreitende Wertpapiertransaktionen (auch außerhalb der EU) tätigen können. Für die Finanzdienstleister sind damit umfangreiche Dokumentations- und Archivierungsverpflichtungen verbunden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung in nationales Recht mit dem Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG).

 

© Januar 2008, Akademie für Welthandel, Frankfurt am Main