Die Europäische Kommission hat am 14. Februar ein breit angelegtes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem sie ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Waren erreichen will. Damit wird es für die Unternehmen (insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen) einfacher, Produkte in der Europäischen Union zu vermarkten und gleichzeitig hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten. Für Industrieerzeugnisse, die bereits in europäischen Rechtsvorschriften geregelt sind, wird ein System der Marktüberwachung vorgeschlagen, das auf dem für Verbrauchsgüter bestehenden System aufbaut. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen intensiviert werden, und es werden neue Regelungen vorgeschlagen, die das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung stärken sollen.
Für künftige sektorale Rechtsvorschriften wird dann ein gemeinsamer Rechtsrahmen mit einem ganzen Spektrum einfacher und einheitlicher Begriffsbestimmungen und Verfahren für die Vermarktung von Produkten zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen haben Auswirkungen auf 22 Industriesektoren mit einem Marktvolumen von etwa 1.500 Mrd. Euro jährlich. Es werden Verbesserungen für den Handel mit nicht in EU-Vorschriften geregelten Waren vorgeschlagen, der etwa ein Viertel des Intra-EU-Handels mit Gütern des verarbeitenden Gewerbes ausmacht. Zurzeit lassen sich zahlreiche Unternehmen davon abschrecken, ausländische Märkte zu erschließen, weil sie nachweisen müssen, dass ihre Produkte den technischen Vorschriften anderer Mitgliedstaaten entsprechen. Nun wird vorgeschlagen, dass in Zukunft die Behörden nachweisen müssen, warum ein Produkt, das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden ist, nicht auf ihrem nationalen Markt verkauft werden darf. Außerdem sollen lokale Produktinfostellen eingerichtet werden, die Unternehmen über außerhalb ihres heimischen Marktes geltende zusätzliche Anforderungen informieren können.
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http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/goods/mutrec_de.htm